Elektrogeräte Um die Kosten der Entsorgung von Elektrogeräten gerecht zu verteilen, regeltdas Elektrogesetz, dass sich jeder Hersteller von Elektrogeräten bei derStiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registrieren lassen muss. Alle in den Verkehr gebrachten Geräte müssen dauerhaft so gekennzeichnet sein, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist. Alle Geräte müssen zudem mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet sein:
Den vorgenanntenPflichten des Herstellers unterliegt auch der Importeur, soweit er Geräte erstmals in Deutschland einführt und in den Verkehr bringt. BatteriegesetzEntsorgung vonBatterien Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit derLieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus erhalten, sind wirverpflichtet, Sie gemäß dem Batteriegesetz auf folgendes hinzuweisen:Batteriendürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden, da sie Schadstoffe enthalten, diebei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung Schäden für die Gesundheit und dieUmwelt verursachen können. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch anuns zurücksenden, im Handel oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlichzurückgeben. Im Handel ist die Abgabe auf für Endnutzer übliche Mengen und auf solcheAltbatterien beschränkt, die dort im Sortiment geführt werden. Altbatterien erhalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwendet werden. DieUmwelt und wir sagen Dankeschön.
Batterien oderAkkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbolbefindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: Cd: Batterie enthält Cadmium, Pb: Batterie enthält Blei und Hg: Batterieenthält Quecksilber.